HKP Premium

Premium-Service – Individuelle Unterstützung beim HKP-Antrag

Der Premium-Service richtet sich an Patienten, die während des gesamten Erstattungsverfahrens eine individuelle Unterstützung wünschen oder deren Fall aufgrund seiner Komplexität eine weitergehende Analyse und persönliche Betreuung erfordert.

Der Leistungsumfang umfasst unter anderem:

  • Analyse der eingereichten Unterlagen,
  • Berechnung der voraussichtlichen Kostenerstattung,
  • Erstellung des Heil- und Kostenplans (HKP),
  • Unterstützung während des Erstattungsverfahrens,
  • Hilfe bei der Korrespondenz mit der Krankenkasse,
  • Unterstützung im Falle einer Begutachtung durch den Gutachter,
  • Überarbeitung und Anpassung der Dokumentation,
  • Unterstützung bei Widerspruchsverfahren.

Der Premium-Service empfiehlt sich insbesondere bei:

  • höheren Erstattungsbeträgen,
  • umfangreichen prothetischen Behandlungen,
  • komplexen Behandlungsfällen,
  • früheren Problemen mit der Krankenkasse,
  • Fällen, die eine individuelle Prüfung erfordern.

Ablauf des Premium-Services

1. Übermittlung der Unterlagen

Der Patient sendet uns per E-Mail folgende Unterlagen bzw. Informationen, die er von seinem Zahnarzt erhalten hat:

  •  Zahnstatus oder Zahnschema mit Angaben zu fehlenden, beschädigten oder zur Extraktion vorgesehenen Zähnen sowie zu vorhandenen Kronen, Brücken, Implantaten, Prothesen und deren Zustand,
  • Angaben zur geplanten prothetischen Versorgung (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate einschließlich der betroffenen Zähne),
  • voraussichtliche Behandlungskosten,
  • optional: eine Panorama-Röntgenaufnahme (Orthopantomogramm)

Wir empfehlen unseren Behandlungsplans zu benutzen.

2. Individuelle Analyse der Kostenerstattung

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erstellen wir eine individuelle Analyse der voraussichtlichen Kostenerstattung durch die deutsche Krankenkasse. Nach Abschluss der Analyse informieren wir den Patienten über:

  • die voraussichtliche Höhe des Festzuschusses sowie
  • unser Honorar für die Erstellung der Erstattungsdokumentation.

3. Erstellung des Heil- und Kostenplans (HKP)

Entscheidet sich der Patient, uns mit der Erstellung des Antrags auf Kostenerstattung zu beauftragen, beginnen wir nach Eingang der Zahlung mit der Vorbereitung der Erstattungsdokumentation.
Wir übertragen den Behandlungsplan des Zahnarztes in den offiziellen Heil- und Kostenplan (HKP) und ordnen die entsprechenden BEMA- und GOZ-Leistungen zu, die die Grundlage für den Festzuschuss bilden.
Nach der Unterzeichnung durch den Zahnarzt reicht der Patient den HKP bei seiner Krankenkasse zur Genehmigung ein.

4. Entscheidung der Krankenkasse.

Die Krankenkasse kann den HKP unmittelbar genehmigen oder ihn – insbesondere bei höheren Erstattungsbeträgen – zunächst einem Gutachter zur Prüfung vorlegen. Sollte der Gutachter einzelne beantragte Leistungen beanstanden, passen wir im Rahmen unseres Premium-Services die Dokumentation entsprechend den Hinweisen der Krankenkasse an und unterstützen den Patienten während des weiteren Verfahrens.
Fällt der tatsächlich bewilligte Festzuschuss niedriger aus als der von uns prognostizierte Betrag, erstatten wir den auf die Differenz entfallenden Teil unseres erfolgsabhängigen Honorars anteilig zurück.

5. Auszahlung des Festzuschusses.

Nach Abschluss der Behandlung reicht der Patient bei seiner Krankenkasse die Rechnung seines Zahnarztes sowie seine Bankverbindung ein. Auf dieser Grundlage überweist die Krankenkasse den zuvor bewilligten Festzuschuss auf das Bankkonto des Patienten.
Die Rechnung sollte enthalten:

  • eine Beschreibung der durchgeführten Behandlung,
  • die Nummern der behandelten Zähne,
  •  eine Aufstellung der Behandlungskosten mit getrennter Ausweisung des zahnärztlichen Honorars und der zahntechnischen Leistungen.

KI-gestützte HKP-Generator für Heil- und Kostenpläne.

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