Kostenerstattung für Zahnersatz in der EU
Leben Sie in Deutschland und möchten Sie sich in Ihrem Heimatland behandeln lassen? Mit HKP Online erstellen Sie den für Ihre deutsche Krankenkasse erforderlichen Heil- und Kostenplan – unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat die Behandlung durchgeführt wird.
Wir führen selbst keine Zahnbehandlungen durch. Stattdessen unterstützen wir gesetzlich krankenversicherte Patienten in Deutschland bei der Beantragung der Kostenerstattung für Zahnbehandlungen innerhalb der Europäischen Union.
Freie Zahnarztwahl in Europa
Grundsätzlich können gesetzlich krankenversicherte Patienten ihre ambulante Behandlung auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchführen lassen.
Für Zahnersatz gelten jedoch besondere Regeln – eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist immer erforderlich.
Die Verbindung zwischen Ihrem Zahnarzt und der deutschen Krankenkasse
1. Der Patient besucht eine Zahnarztpraxis seiner Wahl in anderen EU-Mitgliedstaaten. Der Zahnarzt untersucht den Patienten, empfiehlt die geeignete prothetische Versorgung und erstellt einen Kostenvoranschlag.
2. Der nächste Schritt vor Behandlungsbeginn ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans (HKP) nach den Anforderungen deutscher gesetzlicher Krankenkassen. Hier kann unser KI-basierter Online-Generator helfen.
3. Der Patient reicht den Heil- und Kostenplan bei seiner deutschen Krankenkasse zur Genehmigung ein.
4. Nach der schriftlichen Anerkennung durch die deutsche Krankenkasse führt der Patient die Behandlung in der Zahnarztpraxis durch und bezahlt diese vor Ort.
5. Nach Abschluss der Behandlung legt der Patient die Abrechnung seines Zahnarztes bei der Krankenkasse vor. Aufgrund dieser Abrechnung erhält der Patient den zuvor genehmigten Erstattungsbetrag.
Durchschnittliche Kostenerstattung
Höchste bisher erzielte Kostenerstattung.
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Erfolgsquote
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Befund und Therapie bekannt?
Erstellen Sie Ihren Heil- und Kostenplan automatisch.
Der Zahnarzt muss keine Kenntnisse des deutschen Festzuschuss-Systems besitzen. HKP Online übernimmt die Erstellung der erforderlichen Dokumentation nach den Vorgaben deutscher gesetzlicher Krankenkassen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich in jedem EU-Land zahnärztlich behandeln lassen und die Kosten erstattet bekommen?
Ja, vorausgesetzt, Sie sind bei einer deutschen Krankenkasse versichert und haben vor Behandlungsbeginn die Genehmigung der HKP erhalten.
Erhalten alle die gleiche Erstattung?
Nein. Die Höhe der Erstattung hängt von Art und Umfang der Behandlung ab.
Was passiert, wenn die Krankenkasse Änderungen im Heil- und Kostenplan wünscht?
Wir unterstützen Sie auch in dieser Phase und passen die Dokumentation an die Anmerkungen der Krankenkasse oder des Gutachters an.
KI-gestützte HKP-Generator für Heil- und Kostenpläne.