Kostenerstattung für Zahnersatz in der EU
Leben Sie in Deutschland und möchten Sie sich in Ihrem Heimatland behandeln lassen? Oder möchten Sie eine kostengünstigere Zahnbehandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchführen lassen und benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Heil- und Kostenplans?
Grundsätzlich können gesetzlich krankenversicherte Patienten ihre Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchführen lassen.
Für Zahnersatz gelten jedoch besondere Regeln – eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist immer erforderlich.
Wir führen selbst keine Zahnbehandlungen durch. Stattdessen unterstützen wir Patienten mit deutscher gesetzlicher Krankenversicherung bei der Kostenerstattung für Zahnbehandlungen in der EU. Wir erstellen den von den Krankenkassen geforderten Heil- und Kostenplan (HKP) nach den geltenden Anforderungen.
Warum lohnt sich unsere Unterstützung?
Viele Patienten versuchen, die Kostenerstattung selbst zu beantragen. Dies kann jedoch zu einer Ablehnung oder zu einem geringeren Erstattungsbetrag durch die Krankenkasse führen.
Eine einfache Übersetzung des Kostenvoranschlags reicht nicht aus – die Krankenkassen benötigen einen korrekt erstellten Heil- und Kostenplan (HKP).
Formale Fehler oder unzutreffende Antworten auf Schreiben der Krankenkasse können dazu führen, dass die Kostenerstattung ganz oder teilweise abgelehnt wird. Bei höheren Erstattungsbeträgen wird der Fall zudem häufiger einem Gutachter zur Prüfung vorgelegt. Dessen Stellungnahme ist ohne entsprechende Erfahrung oft nur schwer zu beurteilen.
Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Prüfung von Schreiben und die Vorbereitung von Antworten an die Krankenkasse bis hin zu einem möglichen Widerspruch.
Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Kostenerstattung und sparen gleichzeitig Zeit und Aufwand.
Der gesamte Informations- und Dokumentenaustausch erfolgt ausschließlich elektronisch.
– HKP-Online – selbstständige Erstellung des HKP
– HKP-Premium – individuelle Betreuung des HKP-Verfahrens
HKP in 5 Minuten
Befund und Therapie bekannt?
Die Verbindung zwischen Ihrem Zahnarzt und der deutschen Krankenkasse
1. Der Patient besucht eine Zahnarztpraxis seiner Wahl in anderen EU-Mitgliedstaaten. Der Zahnarzt untersucht den Patienten, empfiehlt die geeignete prothetische Versorgung und erstellt einen Kostenvoranschlag.
2. Der nächste Schritt vor Behandlungsbeginn ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans (HKP) nach den Anforderungen deutscher gesetzlicher Krankenkassen. Hier kann unser KI-basierter Online-Generator helfen.
3. Der Patient reicht den Heil- und Kostenplan bei seiner deutschen Krankenkasse zur Genehmigung ein.
4. Nach der schriftlichen Anerkennung durch die deutsche Krankenkasse führt der Patient die Behandlung in der Zahnarztpraxis durch und bezahlt diese vor Ort.
5. Nach Abschluss der Behandlung legt der Patient die Abrechnung seines Zahnarztes bei der Krankenkasse vor. Aufgrund dieser Abrechnung erhält der Patient den zuvor genehmigten Erstattungsbetrag.
Kostenerstattung
Die deutschen Krankenkassen gewähren für Zahnersatz einen festen Zuschuss („Festzuschuss“), der sich an den Kosten der sogenannten Regelversorgung orientiert. Dabei handelt es sich um die prothetische Versorgung, die beim jeweiligen Zahnstatus erforderlich wäre, um die normale Funktion des Gebisses wiederherzustellen.
Der durchschnittliche Festzuschuss bei einer prothetischen Behandlung beträgt etwa 2.000 €. Je nach Befund liegt der Zuschuss bei einer einfachen Prothese bei etwa 600 €, während er bei einer umfangreichen Versorgung mit zahlreichen Kronen und Brücken sogar über 8.000 € betragen kann.
Der Zuschuss für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken oder Prothesen) muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen!
Durchschnittliche Kostenerstattung
Höchste bisher erzielte Kostenerstattung.
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Erfolgsquote
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich in jedem EU-Land zahnärztlich behandeln lassen und die Kosten erstattet bekommen?
Ja, vorausgesetzt, Sie sind bei einer deutschen Krankenkasse versichert und haben vor Behandlungsbeginn die Genehmigung der HKP erhalten.
Erhalten alle die gleiche Erstattung?
Nein. Die Höhe der Erstattung hängt von Art und Umfang der Behandlung ab.
Was passiert, wenn die Krankenkasse Änderungen im Heil- und Kostenplan wünscht?
Wir unterstützen Sie auch in dieser Phase und passen die Dokumentation an die Anmerkungen der Krankenkasse oder des Gutachters an.





KI-gestützte HKP-Generator für Heil- und Kostenpläne.